Beirat  2004

 

Der Gedanke einen Beirat ins Leben zu rufen, wurde schon lange von der ASV Vorstandschaft verfolgt, jetzt nähert sich der satzungsmäßige Vollzug. 
Und dies wurde bei der Generalversammlung am 05.10.2006 verabschiedet.
 
Es war im November 2004, wo der Durlacher Rechtsanwalt Peter Göhringer als Beiratsvorsitzender, seine Mannschaft vorstellte.
Ab 2007 übernahm Tillmann Pfannkuch (Rechtsanwalt und Stadtrat)
diesen Vorsitz.
Michael Schmider (Autohausbetreiber),
Dr. Rainer Lingg (selbstständiger Apotheker - 'Löwen-Apotheke' ,
sowie der Inhaber vom 'Modehaus Nagel' Holger Witzel.
Auch der leider verstorbene Gisbert Schüttler gehörte als Mitglied dazu.
Neu-Mitglied: Alexandra Ries, Ortsvorsteherin (Durlach),
                           Manfred Groh,   MdL,
                   Alfred Wettach                            

 Welche Funktion(en) innerhalb des Vereins erfüllt der Beirat?       

 Der Beirat soll die Vereinsführung in allen Belangen massiv
 unterstützen und insbesondere ein solides finanzielles Fundament
 für den sportlichen Erfolg schaffen. Zunächst hat der Beirat also
 nur „beratende“ Aufgaben und soll vor allem die Kontakte der
 einzelnen Beiratsmitglieder nutzen, um den ASV in Durlach
 bekannter / beliebter
 zu machen und auf diesem Wege auch zu mehr
 Werbeeinnahmen zu verhelfen.
 Die Verankerung des Beirates in der Satzung des ASV wird in der
 nächsten Generalversammlung 2006 verabschiedet.
 Hier liegt eine ausgearbeitete Neufassung des § 9 und
 Einfügung des § 13a Beirat vor.
   §9 Organe des Vereins 
       Organe des Vereins sind:                                                                 Rathaus Durlach mit ev. Kirche
   a) Geschäftsführender Vorstand (§ 10)
   b) Gesamtvorstand                  (§ 10)
   c) Mitgliederversammlung          (§ 10)
   d) Beirat                                (§ 18)
 
§ 13a) Der Beirat besteht aus maximal zehn Mitgliedern, die - aus ihrer Mitte - (mit 50%-Mehrheit)
          einen Beiratsvorsitzenden wählen.
  Der Gesamtvorstand kann der Aufnahme einer Person in den Beirat - mit Stimmmehrheit -
          widersprechen, was - jederzeit - im schriftlichen "Rundumverfahren"  im laufenden
  Geschäftsjahr (vergl. § 16 der Satzung) erfolgen kann.
 
 Konflikte mit den „traditionellen“ Vereinsgremien, ins besondere mit der von den
 Mitgliedern gewählten Vorstandschaft, gilt es zu vermeiden.
 Auch die Gefahr einer „Bevormundung“ muss vermieden werden, auch
 vor dem Hintergrund, dass die einzelnen Beiratsmitglieder nicht
 unerheblichem Ausmaß den Verein finanziell unterstützen.
 
 Offene/ehrliche Kritik an der Vorstandschaft / Vereinsführung
 ist aber nicht ausgeschlossen, sondern sogar erwünscht.
 
 Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch betonen, dass
 eigentlich alle Beiratsmitglieder auch ein Interesse daran haben, im
 Rahmen eines aktiven Vereinslebens geschäftliche Kontakte auszu-
 weiten bzw. neu zu knüpfen und dadurch (d. h. durch Geschäftserfolg)
 wiederum finanzielle Grundlagen für ein besseres Sponsoring zu schaffen.
 
 Nach einem  „Dornröschenschlaf“ die dem ASV drohte,
 kam urplötzlich der Erfolg mit dem Aufstieg in die Oberliga Saison 2005/06.  

 der webmaster