ASV-Förderverein e.V.               gegründet 1988  

 

                                           1. Gründung

                                           2. Pachtvertrag                          

                                           3. Satzung

                                           4. Zweck           

  •  1. Gründung

           fand am 23.Juni 1988 im Clubhaus des ASV Durlach statt.

           Die Gründungsmitglieder:
           Inge Malischewsky (1.Vorsitzende), E.Krüger, Wolfgang Trapp, Peter Specht,
           Reinhold Malischewsky, Ingrid Leimbeck
           (namentlich fehlt ein Mitglied und es fehlt das Bild dieser Gründung)

     

     2. Pachtvertrag
     
     zwischen dem ASV Durlach 1902 e.V. (Verpächter) , vertreten durch den ersten Vorsitzenden,
     Herrn Bernd Reize,
                                                                           und
     dem Förderverein des ASV Durlach (Pächter) , vertreten durch die ersten Vorsitzende
             Frau Inge Malischewsky.
     1. Der Verpächter verpachtet an den Pächter das Recht, eine Sportplatzzeitung herauszugeben 
        sowie die Bandenwerbung und die Werbung im Stadionbereich durchzuführen.
               2. Die Zeitung muss einen Anzeigenteil und einen redaktionellen Teil haben.
        Beide Teile gestalten der Pächter. Vorschläge für den redaktionellen Teil dürfen vom Verpächter
                gemacht werden; der Pächter wird diese Vorschläge wohlwollend prüfen.
     3. Das Recht zur Bandenwerbung und Werbung im Stadionbereich darf an einen Dritten weiter
        übertragen werden.
         Die Übertragung bedarf der Zustimmung des ASV Durlach im Einzelfall, die nur aus wichtigen
        Grund verweigert werden darf.
             4. Die Höhe der Pacht beträgt 89 % des Überschusses des Pächters (vor Steuern).
     5. Der Pachtvertrag beginnt am 01.08.1988. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann jeweils
         mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 31.07. eines Jahres gekündigt werden.
     
    KA-Durlach, den 24.Juni 1988     gez. Inge Malischewsky (1.Vors.), Hans Gerhardt (2. ASV-Vors.)
     
     
              

     3. Satzung

    •  § 1  Name, Sitz
    •          Der Förderverein des ASV Durlach hat seinen Sitz in Durlach.
    •          Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

               § 2  Zweck

                     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck, den ASV Durlach zu fördern.
                  Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
              § 3  Mittelverwendung
                  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
          Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
     
            § 4  Mitgliedschaft
          Mitglied kann werden, wer bestrebt ist, den Vereinszweck zu fördern und zu verfolgen.
                  Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, die Ablehnung oder den Ausschluss
                  von Mitgliedern.
     
    § 5  Beiträge
                  Der Verein wird zunächst beitragsfrei geführt. Über die Einführung von Beiträgen
                  beschließt die  Mitgliederversammlung.
     
    § 6  Vereinsvermögen
                  Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.
          Bei Auflösung des Vereins auf Grund eines Beschlusses  der Mitgliedversammlung,
                  für den eine 3/4 Mehrheit erforderlich ist, fällt das Vereinsvermögen dem ASV Durlach zu.
     
    § 7  Organe
                  Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
     
            § 8  Verein
          Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Er führt die Geschäfte des Vereins
          ehrenamtlich.
                  Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden sowie dem Kassenwart.
          Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich aktiv vom ersten und zweiten Vorsitzenden  
                  vertreten; sie sind nur gemeinsam zur Vertretung befugt.
     
    § 9  Mitgliederversammlung
          Im zweiten Monat eines jeden Geschäftsjahres findet die ordentliche
          Mitgliederversammlung statt.
          Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung drei Wochen vorher durch Rundschreiben
          unter Angabe der Tagesordnung ein.
          Die Leitung hat die erste Vorsitzende. Die Beschlüsse müssen nicht protokolliert werden.
     
    §10 Geschäftsjahr  
                  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
     
            §11 Schlußbestimmung 
          Diese Satzung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung am 24.06.1988 in Kraft

       Durlach, den 23.06.1988         (acht Unterschriften)

            

      4. Zweck

               (1)  Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Fußballvereins

                                                          ASV Durlach 1902 e.V..

             (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln
                  durch Beiträge, Spenden
                  sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen
                  (bei der Förderung von Baumassnahmen kann auch die unentgeltliche Hilfe und
                   Unterstützung Satzungszweck sein).
     
             (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
             (4) Vereinsämter sind Ehrenämter.         

               § 3  Mittelverwendung

               (1) Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
                  Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
                  auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
                  Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins
                  keinerlei Entschädigung.
     (2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
                     oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  •  der webmaster